VADUZ - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Der Angeklagte gab am Donnerstag vor Gericht zu, dass er ein Video verschickt hat, das Minderjährige bei sexuellen Handlungen zeigt. Allerdings habe er das nur getan, um die Eltern unter seinen Freunden zu warnen. Der Richter schenkte dem wenig Glauben und sprach den 52-Jährigen schuldig.