VADUZ - Anders als die 3G-Pflicht verstiess die 2G-Pflicht, die in Liechtenstein bis 18. Februar galt, gegen die Verfassung. Die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren hingegen war rechtens. Dazu kommt der Staatsgerichtshof (StGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.