VADUZ - Die Mitte September eingeführte Zertifikatspflicht verstösst nicht gegen die Verfassung und beschränkt auch nicht die persönliche Freiheit oder den Gleichheitsgrundsatz, urteilt der Staatsgerichtshof.
1200 Stimmbürger zeigten sich mit der Einführung der 3G-Pflicht in weiten Teilen des Alltags nicht einverstanden und beantragten beim Staatsgerichtshof (StGH) eine Prüfung der entsprechenden Bestimmung in der Covid-Verordnung. Zudem haben sechs Betroffene eine Individualbeschwerde eingelegt. Der STGH gab am Dienstag nun das Urteil bekannt.
Demnach sind die 3G-Pflicht wie auch die anderen Teile der Covid-Verordnung vom 9. September 2021 über die Abänderung der Covid 19 Verordnung verfassungskonform. "Insbesondere verstossen die Regelungen weder gegen das Recht auf persönliche Freiheit, noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen die Handels und Gewerbefreiheit", stellt das Gericht klar.