ESCHEN - Der Eschner Gemeinderat hat das Polizeistundenreglement überarbeitet. Dabei wurde eine Regelung aufgenommen, die bereits seit 2018 so umgesetzt wird. Gastronomiebetriebe, die ihre Öffnungszeiten bis maximal 3 Uhr verlängern wollen, müssen seither deutlich weniger dafür bezahlen. Für Veranstaltungen wird weiterhin eine einmalige Gebühr von 50 Franken erhoben, wobei ortsansässige Vereine diese nicht entrichten müssen.