Seit 2007 sind in Liechtenstein Anti-Stalking-Gesetze in Kraft. Damit ist es möglich, effektiv gegen Stalker, Psychoterror vorzugehen. Schutz der Privatsphäre (ABBG, § 1328a)
Darüber hinaus erfüllen eine Reihe von typischen Stalking-Handlungen Straftatbestände wie z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung