Im Mai 2015 überwies der Landtag eine Motion der Freien Liste zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen an die Regierung. Im Frühjahr 2020 kam die finale Gesetzesänderung im Landtag zur Abstimmung und fand dort eine klare Mehrheit. Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz sollten beim Erwerb des liechtensteinischen Bürgerrechtes nicht auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten müssen. Am 30. August 2020 hat das Volk die Vorlage mit 61,5 Prozent deutlich abgelehnt.