Das «Volksblatt» hat in seiner Printausgabe vom 30. Oktober berichtet, dass die Biber an der Esche in einem letzten Schritt entnommen werden müssten, wenn die vorher ergriffenen Massnahmen nicht wirken. Anders als berichtet, ist es aber nicht möglich, die Tiere umzusiedeln. Das Amt für Umwelt begründete dies mit der Kleinheit des Landes. Alle günstigen Biberreviere seien bereits besetzt. Des Weiteren seien Biber reviertreu und würden einfach wieder in ihr Ursprungsgebiet zurückkehren. Das bedeutet, dass die Biber in ihrem Revier bzw. im näheren Umkreis selbstständig einen neuen Platz für ihre Baue finden müssen. Gelingt die Vergrämung nicht, müssten die Biber im Falle einer «Entnahme» gefangen und getötet werden.