Vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Leserbrief vom Samstag im Vaterland und Volksblatt. «Grundeigentümer werden arg hinters Licht geführt!», der hoffentlich alle Grundeigentümer in der Reservezone, die von einer «Landschaftsschutzzone» überlagert wurde, aufgeweckt hat.
Alle nicht bebauten Grundstücke, die von der Landschaftsschutzzone, gemäss Art. 19 der neuen Bauordnung überlagert werden, sind beinahe wertlos, vergleichbar mit denen der Landwirtschaftszone. Das entspricht einer Wertminderung im mehrstelligen Millionenbereich.
Die Grundeigentümer haben ein Recht darauf, falls es soweit kommen sollte, von der Gemeinde Eschen angemessen entschädigt zu werden,
Viel wichtiger ist aber, dass die bis am 9. Mai 2018 öffentlich aufgelegte Bauordnung und der Zonenplan mit allen erdenklichen Mitteln bekämpft werden und keine Rechtskraft erlangen.
Helmut Kindle,
Landstrasse 359, Triesen