Bundesrat Alain Berset sieht die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,7 Prozent als Mittel, das jährliche Defizit von einer Milliarde Franken bei der Schweizerischen AHV zu bewältigen («Liechtensteiner Vaterland» vom 6. März 2018).
Bekanntlich übernimmt Liechtenstein gemäss Vereinbarung mit der Schweiz die materiellen Vorschriften der schweizerischen Mehrwertsteuergesetzgebung und somit auch alle Änderungen der Steuersätze.
Im Gegensatz zur Schweiz werden aber in Liechtenstein die Einnahmen aus einer Steuersatzerhöhung nicht zweckgebunden verwendet, sondern fliessen in den allgemeinen Staatshaushalt. Geht man von Mehrwertsteuereinnahmen von rund 200 Millionen Franken (Mutmassliche Rechnung für 2017) aus, haben die vorgesehenen Steuererhöhungen von 1,7 Prozent für Liechtenstein Mehreinnahmen von rund 40 Millionen Franken pro Jahr zur Folge!
Dies hat bei der Landesverwaltung weder personelle, organisatorische oder räumliche Auswirkungen. Von der Sache her aber schreit es geradezu nach einer Gesetzesvorlage, die diese zusätzlichen Mittel einem sinnvollen und bestimmten Zweck zuwendet. Der Landtag hat Handlungsbedarf, damit diese Millionen nicht irgendwo versiegen, sondern ganz gezielt für die Menschen im Land eingesetzt werden. Aufgezwungene Mittel für den allgemeinen Staatshaushalt ist keine Lösung. Mehreinnahmen machen nur Sinn, wenn sie gezielt eingesetzt werden und zwar zum Wohl von jungen und älteren Menschen im Land. Nutzen wir diese Chance, danke.
Harald Bühler,
Landstrasse 284, Triesen