Ergänzend zum Leserbrief von Herr Pio Schurti vom 5. Juli möchte ich noch auf folgenden technischen Aspekt hinweisen: Eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ist für den Fahrer aus folgenden Gründen sehr schwierig zu überwachen. Der Kilometerzähler ist im untersten Bereich ungenauer und die Ablesegenauigkeit entsprechend schlechter. Bei der Umwandlung der Radumdrehungen in einen Zeigerausschlag werden elektrische oder magnetische Impulse auf einen mechanisch gelagerten Skalenzeiger mit Rückstellfeder übertragen. Bei niedriger Fahrgeschwindigkeit sowie Impulszahl ergibt sich nur ein kleiner Zeigerausschlag, welcher durch die Skalenzeigeraufhängung/Lagerreibung verfälscht werden kann. Die Lagerreibung und der damit verursachte Anzeigefehler kann mit dem Alter des Kilometerzählers, infolge Verschmutzung, zunehmen. Dieser Effekt wird mit grösseren Zeigerausschlägen infolge der höheren Zeigerantriebskräfte erheblich geringer.
Eine 30-km/h-Zone hat meines Erachtens, wegen der schlechten Überwachungsmöglichkeit, wenig Sinn; hier könnte man ebenso gut Schritttempo vorschreiben, was auch schlecht kontrollierbar wäre. Für einen Autofahrer ist es auch schwer verständlich, warum er bei freier, überblickbarer Strasse Tempo 30 nicht überschreiten darf und damit den Verkehrsfluss behindert, den Lärm und Brennstoffverbrauch erhöht.
Aus meiner Sicht sollte man daher die bestehende Vorschrift 50 km/h nicht ändern und die Autofahrer in der Verantwortung belassen, dass sie bei einer allfälligen Gefahr die Fahrgeschwindigkeit entsprechend reduzieren oder die Fahrzeuge ganz anhalten. Die Kosten von 60 000 Franken für eine Umstellung lassen sich sicher sinnvoller für etwas Überblickbareres einsetzen.
Walter Schädler,
Landstrasse 174, Triesen
Stadttunnel Feldkirch