Zum Beitrag/Statement von Günther Boss im «Volksblatt» und den diversen Lesermeinungen: Neben den Grundpflichten haben alle Getauften auch Grundrechte. Und diese hat Herr Boss wahrgenommen und kann sich dabei auf das geltende Kirchenrecht berufen. Im Codex des kanonischen Rechtes steht im Canon 212:
§ 2. Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.
§ 3. Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen […] und sie den übrigen Gläubigen kundzutun.
Herr Boss hat also nur das getan, wozu alle Gläubigen eingeladen, ja direkt aufgefordert werden.
Margot Hassler,
Franz-Sales-Weg 34, Schellenberg