Gesundheitswesen
Viele Änderungen im neuen Reglement zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu Ungunsten der Frührentner gegenüber den ordentlichen Rentnern: Ist diese Rechtsungleichheit übersehen worden?
Der Aufschrei im Lande kann nicht überhört werden, wird doch beim rechtsungleichen Selbstbehalt der Frührentner im Vergleich mit dem der ordentlichen Rentner Unrecht geschaffen. Trotz gekürzter Rente gegenüber der ordentlichen Rente werden die Frührentner zusätzlich zur Kasse gebeten (siehe Art. 24.1).
Dies entspricht jedenfalls kaum dem Zweck und der Rechtslogik einer gesetzlichen Regelung und ruft zur sofortigen Korrektur, bevor die Neuregelung per 1. Januar 2017 krasse Rechtsungleichheit schafft.
Renate Kaiser,
Bühelstrasse 20, Triesenberg