«Feiertag des Volkes»
Es ist ein Defizit, dass der 5. Oktober nicht begangen wird. Am 5. Oktober 1921 ist die Verfassung in Kraft getreten, am 81. Geburtstag des Fürsten Johannes II. (1840-1929).
Der 5. Oktober ist der Feiertag des Volkes. Er steht für die Verfassungsbestimmung «Das Fürstentum ist eine konstitionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage ...»
Robert Allgäuer,
Schalunstrasse 17, Vaduz