Neuer Tarif
Ich las am 2. September im «Vaterland»: «Neuer Tarif für Psychotherapeuten! Die Tarifhöhe wird gegenüber dem vormals geltenden Vertrag unverändert beibehalten. Neu hingegen ist die Einführung einer Abrechnungsobergrenze. Inhaber einer Vollzeit-OKP-Stelle können in Zukunft nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und 44 Wochen pro Jahr abrechnen. Positionen, die diese Abrechnungsobergrenze überschreiten, werden vom LKV zurückgefordert. Wie Modellrechnungen ergeben haben, führt diese Einschränkung der Abrechnung zu der erwähnten Entlastung der Prämienzahler in Höhe von 5 bis 10 Prozent pro Jahr (ikr).»
Ich verstehe nicht, wie sich der Präsident des BPL, Ch. Becker, auf diesen Deal mit dem LKV einigen konnte? Im Klartext bedeutet dies nichts anderes, als dass der Patient sich zukünftig mit seiner Krankheit, einer akuten Krisenintervention nach der Stundenzahl des OKP Vertrages, ausgehandelt vom LKV und BPL, halten muss. Hat sein Psychotherapeut das vertragsmässige 40-Stunden-Soll pro Woche schon erfüllt, steht der Patient mit seinen Beschwerden vor verschlossener Tür.
Rechtfertigen Modellrechnungen zur Prämienentlastung solche Verträge, bei denen auf Kosten des Patienten gespart wird?
Was folgt als nächstes? Wird den Ärzten mit Vollzeit-OKP-Verträgen auch eine Abrechnungsobergrenze mit 40 Stunden pro Woche auferlegt? Dies hätte dann allerdings für schwerstkranke Patienten bedeutende gesundheitliche Folgen, wenn der heute meist bis zu 10 Stunden pro Tag arbeitende, erforderliche Arzt demzufolge leider seine Praxis per Dekret schon geschlossen hat.
Ruth Schöb,
Auring 57, Vaduz