«Familie und Beruf»
Vermögen der Familienzulagen exportieren? Die Wirtschaft braucht die Grenzgänger und diese haben als Arbeitnehmer selbstverständlich auch gleiches Anrecht wie wir auf die Taggelder. Bis dato hat der Betrieb aus der vom Grenzgänger-Lohn abgezogenen Taggeldprämie und aus der im Betrieb erarbeiteten Wertschöpfung das Taggeld für Grenzgänger finanziert. Der Anteil der Grenzgänger an allen Beschäftigten beträgt mehr als 53 Prozent. Die Grenzgänger tragen heute anteils-mässig gleich viel wie Liechtensteiner zur Taggeldversicherung bei und sind deshalb auch gleichermassen anspruchsberechtigt. Die Wirtschaftskammer will diese bewährte Struktur aufbrechen. Für die Finanzierung der Taggelder bei Mutterschaft werden nach dem Willen der Initianten die Grenzgänger nicht mehr über die Taggeldprämie eingebunden, sie werden davon befreit. Die liechtensteinische Familienausgleichskasse (FAK) soll stattdessen aus den Reserven für Familienzulagen das Taggeld bei Mutterschaft für alle, auch für Zupendler, übernehmen. Damit wird freiwillig ein neuer Kanal geschaffen, um Vermögen aus Liechtenstein ausser Landes zu leiten. Die 53 Prozent Zupendler haben bei Umsetzung der Initiative ein Recht auf volles Taggeld von der FAK, im Gegensatz zum Kindergeld, wo Einschränkungen bestehen. Die Regelung für Familienzulagen kann für Taggelder nicht angewendet werden. Bereits heute fliesst aus den Sozialeinrichtungen, wie der AHV, schon sehr viel Geld ins Ausland. Nun auch noch Geld aus dem Vermögen der FAK völlig freiwillig und ohne jeden Zwang exportieren, da-rin sehe ich keinen Sinn. Behalten wir lieber das Geld für unsere Familien! Deshalb sage ich Nein zur Initiative der Wirtschaftskammer!
Herbert Elkuch,
Landtagsabgeordneter,
Platta 44, Schellenberg